LEISTUNGEN

* Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen.
Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten von Buchhaltung* Schiller werden im Rahmen des §6 Absatz 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erbracht.

DIE ZAHL IST DAS WESEN ALLER DINGE

(Pythagoras von Samos , 570-510 v. Chr.) 

Die Leistungen von Buchhaltung* Schiller reichen von der Beratung bis zur Umsetzung Ihrer Finanz- und/oder Lohnbuchhaltung* vor Ort – direkt in den Räumlichkeiten Ihres Unternehmens. Langjährige Erfahrungen, Wissen auf dem aktuellsten Stand, Präzision, Vertrauen und eine große Portion an Menschlichkeit stehen Ihnen zur Verfügung. Sparen Sie Zeit und letztlich auch Kosten, vertrauen Sie in Bezug auf Ihre Finanzbuchhaltung* und Lohnbuchhaltung* auf Buchhaltung* Schiller.

* Alle Leistungen werden im Rahmen des §6 Absatz 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erbracht. Dazu gehören das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen. Alle weiteren Leistungen werden im Folgenden aufgeführt. 

FINANZBUCHHALTUNG*

Ihre Finanzen sind ein wichtiges Fundament Ihres Unternehmens. Hier bedarf es neben Präzision vor allem an Vertrauen. Ihre Finanzen sind zudem innerhalb der Entscheidungsfindung in Bezug auf Investitionen und Wachstum ein elementarer Indikator. 

Nutzen Sie die Expertise und den Service von Buchhaltung* Schiller. So können Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren und den Part der Finanzbuchhaltung* in vertrauenswürdige Hände übergeben. 

  • Sortieren der Belege und Prüfung auf Vollständigkeit
  • Kontieren der Belege
  • Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Überwachung der Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung (Mahnwesen und Zahlungsverkehr)
  • Kontenabstimmungen (Sach- und Verrechnungskonten)
  • Betriebswirtschaftlich Auswertungen 

* Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen. Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten von Buchhaltung* Schiller werden im Rahmen des §6 Absatz 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erbracht.

LOHNBUCHHALTUNG*

Mitarbeitende sind ein wertvolles Gut. Oftmals ist der bürokratische Aufwand dahinter sowohl für kleine als auch größere Unternehmen sehr groß. Schaffen Sie Ressourcen, indem Sie diesen Bereich auslagern. Buchhaltung* Schiller übernimmt für Sie die vielfältigen und zeitaufwendigen Aufgaben und berät Sie auch zu den verschiedenen Beschäftigungsmodellen wie Minijobs, 450-Euro-Basis, Teilzeit- oder Vollzeitanstellung.

  • Übernahme von Mandanten 
  • Vorbereitende Lohn- und Gehaltsabrechnungen 
  • Meldungen an die Krankenkassen
  • Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen
  • Elektronischer Versand der Beitragsnachweise
  • Anmeldung und Abmeldung von Arbeitnehmern

* Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen. Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten von Buchhaltung* Schiller werden im Rahmen des §6 Absatz 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erbracht.

SCHULUNGEN / EINARBEITUNG

Ständig neue Regularien, Gesetze, Paragraphen, etc. – hier fällt es schwer, den aktuellen Überblick zu behalten. Gerne bietet Ihnen Buchhaltung* Schiller Schulungen zu einzelnen Themen vor Ort an oder arbeitet neue Mitarbeitende ein. Zudem sind auch Vertretungen zum Beispiel bei Urlaubs- und Krankheitszeiten oder während des Mutterschutzes und/oder der Elternzeit möglich. 

  • Buchhalterische Unterstüzung und Beratung bei Unternehmensgründungen
  • Schulungen von Mitarbeitenden
  • Einarbeitung bei Einstellungen neuer Mitarbeitenden
  • Vertretung z.B. im Falle von Krankheit oder Elternzeit

HÄUFIGE FRAGEN (FAQ)

Welche Betriebe/Unternehmen können die Dienstleistung von Buchhaltung* Schiller nutzen?

Die buchhalterischen Dienstleistungen richten sich an gastronomische Kleinbetriebe (Restaurants, Landgasthöfe, kleine und mittlere Hotels mit bis zu 20 Zimmer), an Kleinbetriebe, die im Dienstleistungsbereich tätig sind (Softwareentwicklung, Gebäudereinigung, etc.) sowie an Start-ups.

Wie sieht eine Zusammenarbeit aus?

Vertrauen und Loyalität sind die Grundpfeiler unserer Zusammenarbeit. Um unklare Sachverhalte direkt ansprechen und klären zu können, arbeite ich ausschließlich bei Ihnen vor Ort. Ein großer Vorteil für Sie, denn so verlassen Ihre vertraulichen Unterlagen nicht das Unternehmen und sind jederzeit griffbereit. 

Welche Voraussetzungen sollten für eine Zusammenarbeit gegeben sein?

Zur Erledigung der anstehenden Aufgaben muss neben einem vorhandenen Arbeitsplatz der Zugriff auf die vorhandene Buchhaltungssoftware eingerichtet sein. Gerne nutze ich auch das Wochenende zum Arbeiten bei Ihnen vor Ort.

In welchem Rahmen werden die Dienstleistungen angeboten?

Sämtliche beschriebenen Tätigkeiten werden gemäß § 6 Absatz 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ausgeführt. Konkret sagt das aus:

§6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

3. Das Verbot des § 5 gilt nicht für
die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,

4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

Im welchem Umkreis werden die Leistungen angeboten?

Die Dienstleistungen von Buchhaltung* Schiller werden in Altenberge (Kreis Steinfurt) und in einem Umkreis von 50 km angeboten. 

KONTAKT

In einem direkten Gespräch können wir feststellen, welche Leistungen für Sie von Interesse sind. Rufen Sie an oder schreiben Sie eine kurze Nachricht und wir werden uns schon bald persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen.

02505 – 9399096
info@buchhaltung-schiller.de

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