Buchhaltung* ist Vertrauenssache

* Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen.
Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten von Buchhaltung* Schiller werden im Rahmen des §6 Absatz 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erbracht.

Unterstützung bei Ihrer Finanzbuchhaltung* 

Sie möchten Ihre Buchhaltung* professionell betreuen lassen, ohne eigenes Personal dafür einstellen zu müssen?
Als selbstständiger Finanzbuchhalter* unterstütze ich kleine und mittelständische Unternehmen zuverlässig und flexibel.

Ob Start-up, Hotel, Gastronomiebetrieb oder Dienstleistungsunternehmen – ich sorge dafür,
dass Ihre Finanzbuchhaltung* strukturiert und termingerecht erledigt wird, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Persönlich. Zuverlässig. Kompetent.

Leidenschaft für Zahlen und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge

Sie benötigen Unterstützung im Bereich der Finanzbuchhaltung* und/oder Lohnbuchhaltung*? Sie haben durch Urlaubs- und/oder Krankheitssituationen Engpässe? Sie möchten die Kosten in der Buchhaltung* reduzieren oder Ihre eigene Energie in Ihr Kerngeschäft stecken, statt sich mit Zahlen und Abrechnungen auseinander zu setzen?

Die Gründe, warum wir uns kennenlernen sollten, können vielseitig sein.
Nehmen Sie Kontakt auf, damit wir diese gemeinsam besprechen können.

Leistungen

Welche Leistungen kann Ihnen Buchhaltung* Schiller abnehmen oder Ihnen unterstützend zur Seite stehen? Verschaffen Sie sich einen ersten Eindruck und treten Sie für konkrete Anfragen direkt mit uns in Kontakt. Bitte beachten Sie, dass unsere Leistungen im Rahmen der Hilfe in Steuersachen* ausschließlich die folgenden sind: das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung* und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen.

Finanzbuchhaltung*

Fachmännische Durchführung der Finanzbuchhaltung* unter Berücksichtigung von Fristen.

Lohnbuchhaltung*

Übernahme der laufenden Lohnabrechnung und Meldung der Daten an die Krankenkassen. 

Schulungen/Einarbeitung

Buchhalterische Beratung bei Gründungen, Einarbeitung bei Einstellungen neuer Mitarbeitenden.  

* Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen.
Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten von Buchhaltung* Schiller werden im Rahmen des §6 Absatz 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erbracht.

Lassen Sie uns ins Gespräch kommen

Gemeinsam finden wir die passende Unterstützung für Ihr Unternehmen.

Gerne nehme ich mir Zeit für Ihre Anliegen und berate Sie persönlich. Kontaktieren Sie mich telefonisch oder per E-Mail. Gemeinsam besprechen wir Ihre Anforderungen und finden die passende Lösung für Ihr Unternehmen.

Ich freue mich auf Ihre Nachricht

Jörg Schiller
Finanz- und Lohnbuchhalter*

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