Leistungen

* Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen.
Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten von Buchhaltung* Schiller werden im Rahmen des §6 Absatz 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erbracht.

Die Zahl ist das Wesen aller Dinge

(Pythagoras von Samos , 570-510 v. Chr.) 

Die Leistungen von Buchhaltung* Schiller reichen von der Beratung bis zur Umsetzung Ihrer Finanz- und/oder Lohnbuchhaltung* vor Ort – direkt in den Räumlichkeiten Ihres Unternehmens. Langjährige Erfahrungen, Wissen auf dem aktuellsten Stand, Präzision, Vertrauen und eine große Portion an Menschlichkeit stehen Ihnen zur Verfügung. Sparen Sie Zeit und letztlich auch Kosten, vertrauen Sie in Bezug auf Ihre Finanzbuchhaltung* und Lohnbuchhaltung* auf Buchhaltung* Schiller.

* Alle Leistungen werden im Rahmen des §6 Absatz 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erbracht. Dazu gehören das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen. Alle weiteren Leistungen werden im Folgenden aufgeführt. 

Finanzbuchhaltung*

Klare Zahlen. Sichere Entscheidungen. Erfolgreiche Zukunft. 

Ihre Finanzen verdienen volle Aufmerksamkeiten – präzise, zuverlässig und vertrauensvoll. Eine professionelle Finanzbuchhhaltung*  schafft nicht nur Ordnung, sondern liefert auch die Grundlage für fundierte Entscheidungen und nachhaltiges Wachstum.

Mit Buchhaltung* Schiller haben Sie einen erfahrenen Partner an Ihrer Seite, der Ihre Finanzbuchhaltung* kompetent und sorgfältig betreut. So bleibt Ihnen mehr Zeit für Ihr Unternehmen und Ihr Kerngeschäft.

  • Meine Leistungen:
  •  Sortieren und Prüfung Ihrer Belege auf Vollständigkeit
  • Kontieren der Belege
  • Buchen der laufenden Geschäftsvorfälle
  • Debitoren- und Kreditorenbuchhaltung (inklusive Mahnwesen und Zahlungsverkehr)
  • Abstimmung von Sach- und Verrechnungskonten
  • Erstellen betriebswirtschaftlicher Auswertungen

Gern unterstütze ich Sie zuverlässig und persönlich bei allen Aufgaben rund um Ihre Finanzbuchhaltung*.

* Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen. Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten von Buchhaltung* Schiller werden im Rahmen des §6 Absatz 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erbracht.

Lohnbuchhaltung*

Ich kümmere mich um Ihre Lohnbuchhaltung* – damit Sie sich auf Ihr Team konzentrieren können

 Ihre Mitarbeitende sind das Herz Ihres Unternehmens – ich kümmere mich darum, das im Hintergrund alles reibungslos läuft. Denn die Lohnbuchhaltung* ist nicht nur zeitaufwendig, sondern erfordert Genauigkeit und stets aktuelle Kenntnisse gesetzlicher Vorgaben.

 Mit Buchhaltung* Schiller lagern Sie diesen sensiblen Bereich vertrauensvoll aus und gewinnen wertvolle Zeit für Ihr Tagesgeschäft. Ob kleines Unternehmen oder wachsender Betrieb – ich unterstütze Sie zuverlässig und persönlich bei allen Aufgaben rund um die Lohn- und Gehaltsabrechnung*.

Dabei berate ich Sie selbstverständlich auch zu unterschiedlichen Beschäftigungsmodellen wie Minijobs, Teilzeit- oder Vollzeitanstellungen.

 

Meine Leistungen:

  • Übernahme und Betreuung von Mandanten 
  • Vorbereitende Lohn- und Gehaltsabrechnungen 
  • Meldungen an die Krankenkassen
  • Übermittlung der Lohnsteueranmeldungen
  • Elektronischer Versand der Beitragsnachweise
  • Anmeldung und Abmeldung von Arbeitnehmern

* Buchen laufender Geschäftsvorfälle, laufende Lohnabrechnung und Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen. Die auf dieser Seite aufgeführten und angebotenen Tätigkeiten von Buchhaltung* Schiller werden im Rahmen des §6 Absatz 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) erbracht.

Schulungen / Einarbeitung

Einarbeitung, Schulung & Vertretung – flexibel und zuverlässig an Ihrer Seite 

 Im Bereich der Finanz-/und Lohnbuchhaltung* ändern sich gesetzliche Vorgaben und Abläufe ständig. Umso wichtiger ist es, Mitarbeitende sicher einzuarbeiten und im Arbeitsalltag zuverlässig zu unterstützen.

 Buchhaltung*Schiller begleitet Ihr Unternehmen praxisnah und persönlich – ob bei der Einarbeitung neuer Mitarbeiter, bei individuellen Schulungen oder als zuverlässige Vertretung im personellen Ausnahmesituationen.

Besonders wichtig ist mir dabei, neue Teammitglieder nicht nur fachlich einzuarbeiten, sondern sie auch während der ersten Zeit aktiv zu begleiten. So schaffen wir Sicherheit, Struktur und einen reibungslosen Einstieg in bestehende Abläufe. 

 Auch kurzfristige Unterstützung übernehme ich gerne – beispielsweise als Krankheitsvertretung oder während Urlaubszeiten, Mutterschutz oder Elternzeit.

 

Meine Leistungen:

  • Buchhalterische Unterstüzung und Beratung bei Unternehmensgründungen
  • Individuelle Schulungen von Mitarbeitenden
  • Fachliche Einarbeitung neuer Mitarbeitender
  • Begleitung neuer Teammitglieder während der Anfangszeit
  • Vertretung z.B. im Falle von Krankheit, Urlaub, Mutterschutz oder Elternzeit

Häufige Fragen (FAQ)

Welche Betriebe/Unternehmen können die Dienstleistung von Buchhaltung* Schiller nutzen?

Die buchhalterischen Dienstleistungen richten sich an gastronomische Kleinbetriebe (Restaurants, Landgasthöfe, kleine und mittlere Hotels mit bis zu 20 Zimmer), an Kleinbetriebe, die im Dienstleistungsbereich tätig sind (Softwareentwicklung, Gebäudereinigung, etc.) sowie an Start-ups.

Wie sieht eine Zusammenarbeit aus?

Vertrauen und Loyalität sind die Grundpfeiler unserer Zusammenarbeit. Um unklare Sachverhalte direkt ansprechen und klären zu können, arbeite ich ausschließlich bei Ihnen vor Ort. Ein großer Vorteil für Sie, denn so verlassen Ihre vertraulichen Unterlagen nicht das Unternehmen und sind jederzeit griffbereit. 

Welche Voraussetzungen sollten für eine Zusammenarbeit gegeben sein?

Zur Erledigung der anstehenden Aufgaben muss neben einem vorhandenen Arbeitsplatz der Zugriff auf die vorhandene Buchhaltungssoftware eingerichtet sein. Gerne nutze ich auch das Wochenende zum Arbeiten bei Ihnen vor Ort.

In welchem Rahmen werden die Dienstleistungen angeboten?

Sämtliche beschriebenen Tätigkeiten werden gemäß § 6 Absatz 3 und 4 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG) ausgeführt. Konkret sagt das aus:

§6 Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen

3. Das Verbot des § 5 gilt nicht für
die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,

4. das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlußprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.

Im welchem Umkreis werden die Leistungen angeboten?

Die Dienstleistungen von Buchhaltung* Schiller werden in Altenberge (Kreis Steinfurt) und in einem Umkreis von 50 km angeboten.